Kirchenmusikerin und Kirchenmusiker arbeiten in einer Kirchgemeinde. Sie wirken – haupt- oder nebenamtlich – als Chorleiter/innen, Organist/innen oder Kantor/innen. Mit der Leitung des Kirchenchors stellen sie neben musikalischen Fähigkeiten auch noch pädagogisches und animatorisches Geschick unter Beweis. Sie können zur Vertrauensperson der Jugendlichen werden, zum zentralen Ansprechpartner. An Feiertagen, zu Taufen, Hochzeiten, Konfirmationen/Firmungen oder Beerdigungen gestalten sie den Gottesdienst musikalisch verantwortlich. Sie organisieren und führen die notwendigen Proben dazu. Weiterhin organisieren auch Kirchenkonzerte, an denen sie auch selbst Vorträge geben. Sie planen Termine, engagieren Musiker und Musikerinnen, betreiben Öffentlichkeitsarbeit.