Notar und Notarin sind zum Erstellen öffentlicher Urkunden von Rechtsgeschäften – Verträge über Rechte an Grundstücken, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen, Stiftungserrichtungen, Beglaubigung von Unterschriften, Urkunden über Verlosungen, usw. – und zur Rechtsberatung befugt. Die Kantone organisieren die Notariate: Es bestehen daher unterschiedlichen Formen – nebenberuflich, selbständig (im Hauptberuf Rechtsanwalt/-anwältin) oder als staatliche/r Beamte/Beamtin. Bei den beiden Letzteren ist das Notariat eine unter mehreren Tätigkeiten.
Im freien Notariat steht der Zugang zum Beruf fast durchwegs jenen Personen offen, die einen Universitätsabschluss vorweisen können. Amtsnotar und Amtsnotarin dagegen erlernen den Beruf meist über die berufliche Grundbildung als Kaufmann/-frau, Berufspraxis im Notariat und Teilstudium der Rechtswissenschaften mit Notariatsprüfung.