Richter/in

   [Als Favoriten markieren]
Placeholder
Berufsbild Richter / Richterin Berufsbeschreibung
Richter und Richterin führen den Vorsitz bei Gerichtsverhandlungen und entscheiden bei Strafsachen und Streitigkeiten: Sie fällen die Urteile, die sie dann auch schriftlich festlegen und begründen. Um zu einem Urteil zu kommen, studieren sie die Akten, hören die Parteien an, vernehmen Zeugen, befragen Expert/innen, berücksichtigen Gesetzesartikel und frühere Gerichtsentscheide und beraten sich im Richterkollegium. Sie führen ausserdem Vergleichsverhandlungen. Richter und Richterin sind in verschiedenen Gerichten und in verschiedenen Funktionen tätig, als Jugend-, Bezirks-, Ober-, Bundesrichter/in. Ihr Aufgabenbereich ist dementsprechend unterschiedlich. Als Bezirksrichter/in beurteilen sie in erster Instanz Zivilstreitigkeiten und Straffälle, vernehmen Zeugen und nehmen Beweise auf. Als Oberrichter/in befinden sie in zweiter Instanz über Rekursfälle von Zivilstreitigkeiten und Straffällen sowie bei besonders schwerwiegenden und komplizierten Fällen. Als Jugendrichter/in entscheiden sie bei Straftaten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren über das Strafmass und erzieherische Massnahmen. Bundesrichter/innen befassen sich in letzter Instanz mit kantonalen Gerichtsentscheiden, Bundesstrafrichter/innen mit Straftaten, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen wie Terrorismus oder organisierte Kriminalität, Bundesverwaltungsrichter/innen mit Beschwerden gegen Entscheide der Bundesverwaltung.

In den meisten Kantonen werden Richter und Richterin auf Vorschlag von politischen Parteien durch das Volk oder das Parlament gewählt.

Hinweis: Friedensrichter/innen vermitteln als erste gerichtliche Instanz zwischen Parteien bei Zivilkonflikten in Friedensrichterämtern und bei Bezirksgerichten. Sie sind Laien ohne juristische Ausbildung.

Berufsbilder  2012
Berufe finden
 
 Berufswahl 
Berufsbilder
Zusätzliche Nutzen