Abteilungsleiterin und Abteilungsleiter Pflege sind Führungsverantwortliche im Pflegebereich. Sie leiten und betreuen das Pflegepersonal einer Pflegeabteilung oder Pflegestation und stellen bei Bedarf neue Berufsleute ein. Die Qualität der Grund- und Behandlungspflege steht unter ihrer Verantwortung, ebenso die Koordination der Pflegeabteilung mit den anderen Bereichen des Spitals oder des Heimes. Sie sind Ansprechperson für Ärzte und Ärztinnen, Vorgesetzte, Patientinnen und Patienten sowie Angehörige.