Im Rahmen des Zivilrechts treiben sie zwangsweise Geldforderungen, z.B. Steuern, Gebühren, Bussen, etc. ein. Dazu sind sie aufgrund des schweizweit geltenden Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes berechtigt.
Weitere Aufgaben sind: Pfändungen, Notverkäufe, Beschlagnahmung von schuldnerischen Vermögen usw.