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Berufsbild Hirt / Hirtin Berufsbeschreibung
Die Hirtinnen und Hirten wandern im Winter mit ihrer Schafherde durch das Unterland, wo die Schafe das restliche Gras abweiden können. Dazu muss eine kantonale Bewilligung mit Gebietszuteilung eingeholt werden. Eine Herde von maximal 400 Weidelämmern muss von einem Hirt und maximal zwei Hunden überwacht werden. Sind es bis zu 600 Tiere, ist eine zusätzliche Betreuungsperson vorgeschrieben. Alle müssen das, was sie während der Wanderschaften zum Leben benötigen, mit sich führen.
Hirt und Hirtin überwachen und beobachten die Tiere. Zeigen sich Anzeichen einer Krankheit, handeln sie rasch, denn in einer Herde ist die Ansteckungsgefahr gross.

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