Fachmann/-frau für Justizvollzug BP

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Anforderung Fachmann für Justizvollzug / Fachfrau für Justizvollzug Anforderung
Bei Prüfungsantritt ist erforderlich: a) Anstellung in einer Institution des Strafvollzugs, b) bestandene Zwischenprüfung des Grundkurses am Schweiz. Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal oder gleichwertiger Abschluss, c) Abschluss einer beruflichen Grundbildung oder vergleichbare Ausbildung, d) 2 1/2 Jahre Berufspraxis im Freiheitsentzug.
Wer keine solche Vorbildung (c) aufweist, muss 5 Jahre Berufspraxis im Freiheitsentzug nachweisen können.

Menschliche Reife und Offenheit für Probleme, Ausgeglichenheit, hohe Belastbarkeit, Übersicht und Geschick für Organisation, robuste Konstitution, natürliche Autorität, Interesse an psychosozialen und kriminalistischen Fragen, handwerkliches Geschick.

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