Fachmann/-frau für Justizvollzug BP
[Als Favoriten markieren]Wer keine solche Vorbildung (c) aufweist, muss 5 Jahre Berufspraxis im Freiheitsentzug nachweisen können.
Menschliche Reife und Offenheit für Probleme, Ausgeglichenheit, hohe Belastbarkeit, Übersicht und Geschick für Organisation, robuste Konstitution, natürliche Autorität, Interesse an psychosozialen und kriminalistischen Fragen, handwerkliches Geschick.
