Für die Berufsprüfung sind notwendig: Mindestalter 22 Jahre, einwandfreier Auszug aus dem Zentralstrafregister. Abgeschlossene berufliche Grundbildung und 2 Jahre Berufspraxis im Sicherheits- und Bewachungsdienst oder bei fehlender beruflicher Grundbildung 4 Jahre Berufspraxis oder erfolgreich abgelegte Berufsprüfung als Fachmann/-frau für Sicherheit und Bewachung. CPR-Ausweis (Herz-Lungen-Wiederbelebung, Herzmassage), Führerausweis Kategorie B, Waffentragbewilligung für Faustfeuerwaffen. Kurzer Lebenslauf mit Angabe der bisherigen beruflichen Ausbildung.
Die Tätigkeit erfordert: technisches Verständnis, Verantwortungsbewusstsein, rasches Reaktionsvermögen, Selbständigkeit, Führungsfähigkeiten, Selbstdisziplin, Konzentrationsfähigkeit, Beobachtungsgabe, überlegtes Handeln, hohe Belastbarkeit, Mut, korrektes und freundliches Auftreten, widerstandsfähige Gesundheit, Freude und Fähigkeit, Wissen zu vermitteln.