Flugverkehrsleiter/in HF

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Flugverkehrsleiter / Flugverkehrsleiterin - Berufsbild
Anforderung Flugverkehrsleiter / Flugverkehrsleiterin Anforderung
– Maturitätszeugnis oder eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ nach einer 3- oder 4-jährigen Grundbildung
– Schweizer Bürger/in (für die militärische Ausbildung) oder Niederlassung C oder EU-Bürger mit Aufenthaltsbewilligung B (für die zivile Ausbildung)
– Alter: 18 - 30 Jahre (es zählt der Jahrgang bei Ausbildungsbeginn)
– Bei Ausbildungsbeginn sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache
– Medizinische Tauglichkeit (spezielle Anforderungen an das Sehvermögen)
– Erfolgreicher Abschluss einer dreistufigen Eignungsabklärung
– Logisches Denkvermögen und Fähigkeit zu Mehrfacharbeiten
– Psychisch belastbar und teamfähig
– Hohes Verantwortungsbewusstsein und grosse Zuverlässigkeit
Die medizinische Tauglichkeit wird zwischen bestandener Aufnahmeprüfung und Ausbildungsbeginn abgeklärt.

Berufsbilder  2012
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