Flugverkehrsleiter/in HF
[Als Favoriten markieren]– Schweizer Bürger/in (für die militärische Ausbildung) oder Niederlassung C oder EU-Bürger mit Aufenthaltsbewilligung B (für die zivile Ausbildung)
– Alter: 18 - 30 Jahre (es zählt der Jahrgang bei Ausbildungsbeginn)
– Bei Ausbildungsbeginn sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache
– Medizinische Tauglichkeit (spezielle Anforderungen an das Sehvermögen)
– Erfolgreicher Abschluss einer dreistufigen Eignungsabklärung
– Logisches Denkvermögen und Fähigkeit zu Mehrfacharbeiten
– Psychisch belastbar und teamfähig
– Hohes Verantwortungsbewusstsein und grosse Zuverlässigkeit
Die medizinische Tauglichkeit wird zwischen bestandener Aufnahmeprüfung und Ausbildungsbeginn abgeklärt.
