Fremdsprachenlehrer/in
[Als Favoriten markieren]a) Ausbildung für den Sprachunterricht an öffentlichen Schulen: gymnasiale Matura
b) Ausbildung als Sprachlehrer/in SAL (Schule für angewandte Linguistik, Höhere Fachschule): Abschluss auf der Sekundarstufe II (z.B. abgeschlossene berufliche Grundbildung) oder gleichwertige Ausbildung, mindestens 18 Jahre alt.
Beherrschen der zu lehrenden Sprache, Sprachbegabung und gutes Sprachgefühl, Sicherheit im Ausdruck, Freude am Verfolgen sprachlicher Entwicklungen, Geduld und Humor, Kontaktfähigkeit, persönliche Reife; Fähigkeit zur Motivierung der Studierenden, Ausgeglichenheit, Freude an Wissensvermittlung, Takt.
