Fähigkeitszeugnis als Zimmermann/Zimmerin und mindestens 1 Jahr Berufspraxis nach der Grundbildung für die Ausbildung an einer Technikerschule HF, bzw. 3 Jahre Berufspraxis nach der Grundbildung für andere Ausbildungswege. Wer keine Berufsmatura oder gymnasiale Matura vorweisen kann, muss für die Ausbildung an einer Technikerschule HF eine Aufnahmeprüfung bestehen.
Freude an Holz als Werkstoff, technisches Verständnis, gutes räumliches Vorstellungsvermögen und Interesse am Bauen und am Konstruieren, Führungseigenschaften, Umsicht und Sicherheitsbewusstsein, robuste Gesundheit, körperliche Gewandtheit und Schwindelfreiheit.