Instandhaltungsfachmann/-frau BP

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Anforderung Instandhaltungsfachmann / Instandhaltungsfachfrau Anforderung
Abgeschlossene Berufslehre: technischer Beruf oder gleichwertige Ausbildung und 2 Jahre praktische Tätigkeit in der Instandhaltung. Wer keine abgeschlossene Berufslehre hat, muss mindestens 6 Jahre praktische Tätigkeit technischer Richtung, davon 2 Jahre in der Instandhaltung, vorweisen können.
Handwerkliches Geschick, technisches Verständnis, Einsatzbereitschaft
Selbständigkeit, Pflichtbewusstsein, Fähigkeit zum Verständnis komplexer Zusammenhänge, geschickter Umgang mit Menschen, Belastbarkeit, Führungsfähigkeit.

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