Kernkraftwerk-Anlagenoperateur/in BP

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Anforderung Kernkraftwerk-Anlagenoperateur / Kernkraftwerk-Anlagenoperateurin Anforderung
a) Fähigkeitszeugnis eines technischen Berufes und 2 Jahre Tätigkeit als Anlagenoperateur/in (C-Operateur/in) in einem Kernkraftwerk oder b)
Fähigkeitszeugnis eines anderen Berufes und 4 Jahre Berufspraxis im technischen Bereich, davon 2 Jahre als C-Operateur/in oder c) ohne Lehrabschluss: 5 Jahre Berufspraxis, davon 4 Jahre als C-Operateur/in.

Grosse Zuverlässigkeit, Konzentrationsvermögen, Selbständigkeit und Disziplin, technisches Verständnis, Reaktionsvermögen, Lärmunempfindlichkeit, keine Beklemmungen in engen Räumen, Schwindelfreiheit


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