Abgeschlossene berufliche Grundbildung im Bereich Mechanik oder Elektronik und Berufspraxis als Luftfahrzeugtechniker/in. Für die Prüfung ist notwendig: Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsse nach EASA Teil-66, Kategorie B1 (Mechanik) oder B2 (Avionik), der erforderlichen Berufspraxis nach EASA Teil-66, davon mindestens 2 Jahre in einem in der Schweiz zugelassenen Hersteller- oder Wartungsbetrieb sowie guter technischer Englischkenntnisse.
Hohes Pflichtbewusstsein, absolute Zuverlässigkeit, analytisches Denken, Beweglichkeit, robuste Konstitution und Bereitschaft zu Schichtarbeit, Initiative.