Milchtechnologe/-in HFP
[Als Favoriten markieren]a) den eidgenössischen Fachausweis als Milchtechnologe/-in, Käser/in oder Molkerist/in besitzt;
e) 18 Monate Praxiszeit nach der abgeschlossenen Berufsprüfung in einem Milchverarbeitungsbetrieb verfügt (Stichtag ist die Prüfung im Betrieb);
f) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt (die entsprechenden Modulabschlüsse sind in der dazugehörigen Wegleitung aufgeführt).
