Paar- und Familienberater/in

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Anforderung Paar- und Familienberater / Paar- und Familienberaterin Anforderung
Je nach Ausbildungsinstitut unterschiedlich. In der Regel wird verlangt:
abgeschlossenes Studium an einer höheren Fachschule, Fachhochschule oder Universität im psychologischen, sozialen, (heil-)pädagogischen, medizinischen oder theologischen Bereich oder gleichwertige Vorbildung; beraterische oder therapeutische Berufserfahrung; Möglichkeit, während der Ausbildung beraterisch oder therapeutisch tätig zu sein.

Positive Grundhaltung, Ausgeglichenheit, Freude am Umgang mit Menschen, Einfühlungsvermögen, ausgeprägte Beobachtungsgabe, Ausdrucksgewandtheit in Wort und Schrift, Aufgeschlossenheit und geistige Beweglichkeit.

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