Schneesportlehrer und Schneesportlehrerin können diesen Beruf nur während etwa einem Drittel des Jahres ausüben, für die restliche Zeit müssen sie eine andere Tätigkeit übernehmen. Darum verlangen einzelne Kantone eine abgeschlossene Berufsbildung oder den Nachweis einer zusätzlichen geregelten Tätigkeit.
Schneesport-Experte/-in, Testrichter/in, Leiter/in einer Schneesportschule, dipl. Ausbildungsleiter/in (höhere Fachprüfung).