Sicherheitsspezialist/in in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens BP

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Sicherheitsspezialist in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens / Sicherheitsspezialistin in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens - Berufsbild
Anforderung Sicherheitsspezialist in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens / Sicherheitsspezialistin in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens Anforderung
a) Abgeschlossene berufliche Grundbildung in Handel, Industrie oder Bau oder gleichwertige Ausbildung und 3 Jahre Berufspraxis, 2 Jahre davon als Sicherheitsspezialist/in einem Spital oder Heim
oder b) andere Vorbildung und 4 Jahre Praxis in Sicherheitsfragen.
Vor der Prüfung ist ein Brandschutzkonzept sowie eine schriftlich vorbereitete Instruktion aus dem Gebiet Sicherheit seines Betriebes einzureichen.

Absolute Zuverlässigkeit, technisches Verständnis, Belastbarkeit, rasches Reaktionsvermögen, Führungsgeschick, Konzentrationsfähigkeit, gute Ausdrucksfähigkeit.

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