Anlehre

Seit Einführung des neuen Berufsbildungsgesetzes (2004) wird die Anlehre schrittweise ersetzt durch eine 2-jährige berufliche Grundbildung mit eidg. Attest. Die neue Grundbildung ist durch eine Bildungsverordnung und einen Bildungsplan geregelt und bietet Anschluss an die 3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung EFZ.
Bis 2012 können noch Anlehren absolviert werden in Branchen, wo noch keine berufliche Grundbildung mit Attest besteht.
Berufliche Grundbildungen mit Attest und Anlehren sind im Verzeichnis «Berufe A-Z» speziell gekennzeichnet.