Erstberufe

Unter Erstberufen sind aufgeführt:
a) Berufslehren, die nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit gewählt werden (z.B. Zimmermann, Verkäufer/in)
b) Berufslehren, die nach geeigneten Zwischenlösungen ab einem bestimmten Alter erlernt werden können
c) Studienberufe (Universität, ETH). Insbesondere die Studienberufe, aber auch andere Erstberufe sind oft auch als Zweitausbildung möglich.
Demgegenüber sind unter Zweitberufen aufgeführt:
a) Weiterbildungsberufe, die nach der Grundausbildung über eine Berufsprüfung (BP), höhere Fachprüfung (HFP) erlernt werden.
b) Berufe, die eine bestimmte berufliche Grundbildung, eine pädagogische Ausbildung oder ein Studium, voraussetzen (z.B. Gleismonteur/in Tram, Logopäde/-in, Fernsehjournalist/in).
c) Ausbildungen,die in der Regel eine berufliche Grundbildung voraussetzen (Fachschulen, Fachhochschulen). Diese Ausbildungen sind auch mit gymnasialer Matura und Berufspraxis zugänglich.
d) Berufe, in die «umgestiegen» werden kann (z.B. Bahnsteward/ess, Mannequin), die aber nicht eidgenössisch reglementiert sind und als Grundbildung (Basis für das Berufsleben) ungeeignet sind.