Zweitberufe

Unter Zweitberufen sind aufgeführt:
a) Weiterbildungsberufe, die nach der Grundausbildung über eine Berufsprüfung (BP), höhere Fachprüfung (HFP) erlernt werden.
b) Berufe, die eine bestimmte berufliche Grundbildung, eine pädagogische Ausbildung oder ein Studium, voraussetzen (z.B. Gleismonteur/in Tram, Logopäde/-in, Fernsehjournalist/in).
c) Ausbildungen,die in der Regel eine berufliche Grundbildung voraussetzen (Fachschulen, Fachhochschulen). Diese Ausbildungen sind auch mit gymnasialer Matura und Berufspraxis zugänglich.
d) Berufe, in die «umgestiegen» werden kann (z.B. Bahnsteward/ess, Mannequin), die aber nicht eidgenössisch reglementiert sind und als Grundbildung (Basis für das Berufsleben) ungeeignet sind.

Demgegenüber sind unter Erstberufen aufgeführt:
a) Berufliche Grundbildungen, die nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit gewählt werden (z.B. Grundbildung als Zimmermann, Verkäufer/in)
b) Berufliche Grundbildungen, die nach geeigneten Zwischenlösungen ab einem bestimmten Alter erlernt werden können
c) Studienberufe (Universität, ETH). Insbesondere die Studienberufe, aber auch andere Erstberufe sind oft auch als Zweitausbildung möglich.