Privatdetektivin und Privatdetektiv können die verschiedensten Aufgaben übernehmen und sowohl für den zivilrechtlichen wie für den strafrechtlichen Bereich arbeiten. Ihre Aufträge können von Unternehmen oder auch von Privatpersonen kommen. Versicherungen, Banken, Industriefirmen, Anwaltskanzleien erteilen ihnen Aufträge. So ermitteln sie z.B. bei Verdacht auf Werk- und Betriebsspionage, sie beschaffen Beweismittel bei Wirtschaftskriminalität, sie stellen Nachforschungen über Objekte oder Personen an. Sie werden bei Versicherungs- und Patentangelegenheiten eingesetzt oder übernehmen auch Überprüfungen von Sicherheitskonzepten. Sie sind an den Ehrenkodex ihres Fachverbandes gebunden und müssen im Handelsregister eingetragen sein.