Als amtlich vereidigte Urkundspersonen prüfen sie alle dem Edelmetallgesetz unterliegenden Gegenstände bei Ein- und Ausfuhr materiell und formell. Dafür stehen ihnen chemische und physikalische Analysemethoden zur Verfügung. Sie sind auch zuständig für Inspektionen bei Gold- und Silberschmieden, Uhren- und Bijouteriegeschäften, Warenhäusern, Antiquariaten, Banken etc. Ferner tragen sie die Verantwortung für die korrekte Bezeichnung aller in die Schweiz eingeführter Edelmetallgegenstände. Die Grundlage für ihre Tätigkeit bildet das Bundesgesetz über die Edelmetallkontrolle.