HR steht für Human Resources. HR-Fachmann und HR-Fachfrau sind Fachpersonen im Bereich Personalwesen. Zu ihren Aufgaben zählt die Personaladministration, das Gehaltswesen, die Organisation, die Beratung, die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden. Sie erstellen Anforderungsprofile für Stellen, organisieren die Stellenausschreibungen, treffen bei Stellenbewerbungen die Vorselektion, führen Gespräche. Sie entwickeln Instrumentarien für die Personalarbeit und formulieren ein Unternehmens-Leitbild. Im Bereich Personalberatung beraten sie Arbeitgeber und Arbeitnehmende und verkaufen Personaldienstleistungen. Sie kennen sich im Bereich Sozialversicherungen und Arbeitsrecht aus und können dazu jederzeit informieren. Sie sind wichtige Ansprechpersonen im Unternehmen genauso wie in der Beratung. Mit Sachkompetenz und Kommunikationsfähigkeit gewinnen sie Personal, betreuen Mitarbeitende, klären Sachfragen und lösen Probleme. Sie sind vor allem in Mittel- und Grossunternehmen tätig.