Je nach Gemeinde und Städten unterschiedlich geregelt. In grösseren Städten ist eine Ausbildung an einer FH für Soziale Arbeit, z.B. als Sozialpädagoge/-in, vorgeschrieben. In Gemeinden wird zumindest eine Ausbildung im Bereich Kindererziehung verlangt, z.B. Kindergärtner/in, Kleinkinderzieher/in, Lehrer/in.