Milchtechnologe/-in BP
[Als Favoriten markieren]a) das eidgenössische Fähigkeitszeugnis eines lebensmittelverarbeitenden Berufes besitzt;
b) als Inhaber des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses für Milchtechnologen, Käser oder Molkeristen 12 Monate Praxiszeit nach dem Lehrabschluss in einem Milchverarbeitungsbetrieb verfügt (Stichtag ist die Prüfung im Betrieb), beziehungsweise 24 Monate Praxiszeit für Inhaber des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses eines anderen lebensmittelverarbeitenden Berufes;
c) den Ausweis über die Grundschulung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz besitzt;
d) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt (die entsprechenden Modulabschlüsse sind in der dazugehörigen Wegleitung aufgeführt).
