Nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, Deutsche/r nach Artikel 116 des Grundgesetzes (Ausnahmen sind möglich), gute körperliche Verfassung, Körpergröße mind. 160 cm; für den Einstieg in den mittleren Dienst mind. 16,5 Jahre und höchstens 30 Jahre alt, mittlerer Bildungsabschluss (Realschule oder wenn Hauptschüler ein als gleichwertig anerkannter Abschluss) bzw. Abschlüsse höherer Schulen; für den direkten Einstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst höchstens 31 Jahre alt und Abitur oder Fachhochschulreife bzw. vergleichbarer Abschluss. Beim Höchstalter und der Staatsangehörigkeit sind Ausnahmen möglich.
Gute Beobachtungsgabe und Entscheidungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, klare Ausdrucksweise, gute Konstitution und Sportlichkeit, rasche Auffassungsgabe und Offenheit, Kontaktfreudigkeit, Geduld und Ausdauer, Taktgefühl.