Heilpraktiker/in
[Als Favoriten markieren]Verboten sind Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen die Behandlung von meldepflichtigen Krankheiten, von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen, die Anwendung von Röntgenstrahlen, Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente sowie die Untersuchung und Blutentnahme bei Straftätern.
Das Gesetz erlaubt den Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen zwar die Ausübung der Psychotherapie, erlaubt ihnen jedoch nicht, den Titel Psychotherapeut zu führen – es sei denn, sie hätten speziell Antrag dazu gestellt und sich einer Kenntnisprüfung in Psychotherapie mit Erfolg unterzogen.
