Der Begriff Betreuer ist in Zusammenhang mit diesem Berufsbild etwas irreführend. Gesetzlicher Vertreter wäre treffender. Denn der Rechtliche Betreuer hat die zu betreuende Person nur zu vertreten, also Entscheidungen zu treffen, die der oder die Betroffene aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen nicht mehr selbst treffen kann. Diese Entscheidungen müssen vom Rechtlichen Betreuer im Grundsatz so getroffen werden, wie es der geschäftsfähige Betreute selbst getan hätte.
Diese Entscheidungen können folgende Bereiche betreffen: Gesundheitssorge, Vermögensregelung, Angelegenheiten in Heimen, Wohnungen und Behörden.
Als Rechtlicher Betreuer hat man eine große Verantwortung zu tragen und muss angesichts der einzelnen Schicksale auch sehr belastbar sein.