Ausübungsberuf

Durch die Neuordnung der Handwerksberufe vom April 98 sind berufsübergreifende Tätigkeiten möglich. Dies dient der Erleichterung der Kunden, die sich somit nur noch an einen Ansprechpartner wenden brauchen. Die Handwerker hingegen können Arbeiten aus einem weiteren Gebiet übernehmen. Die Ausbildung in den alten, einzelnen Berufen wird jedoch fortgeführt. Der Kraftfahrzeugmeister darf also jetzt auch Kraftfahrzeugmechaniker-Arbeiten übernehmen, auch wenn er selbst Kraftfahrzeugelektriker gelernt hat; und umgekehrt darf der Meister, der ursprünglich Kraftfahrzeugmechaniker gelernt hat, auch Kraftfahrzeugelektriker-Arbeiten übernehmen. Beide Meister dürfen auch Lehrlinge in beiden Berufen ausbilden.