Erstberuf

Als Erstberufe gelten: 1. Berufslehren, die direkt nach dem Haupt-, Real- oder Gymnasiumsabschluss begonnen werden (z.B. Zimmermann, Verkäuferin), 2. Berufslehren, die nach geeigneten Zwischenlösungen ab einem bestimmten Alter gemacht werden können (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger/in), 3. Studienberufe (Fachhochschule, Universität, Berufsakademie).
Insbesondere Studienberufe, aber auch andere Erstberufe, sind oft auch als Zweitausbildung möglich.