Justizfachwirt/in (Beamter / Beamtin des mittl. Justizdienstes)
[Als Favoriten markieren]Als Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamten der Geschäftsstelle fertigen sie außerdem Schriftstücke und bewirken deren Zustellung. Sie laden Parteien, Zeugen und Sachverständige ein. Zudem gewähren sie Akteneinsicht und nehmen selbständig Erklärungen von Verfahrensbeteiligten auf. Ebenfalls in ihren Aufgabenbereich gehört es, (vollstreckbare) Ausfertigungen von Beschlüssen, Urteilen und gerichtlichen Vergleichen zu erteilen und Gerichtskosten von den Parteien anzufordern. Sie berechnen die Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige und veranlassen die Auszahlung.
In Verhandlungen und Sitzungen, vor allem in Strafsachen, werden Justizfachwirte auch mit der Protokollführung betraut. Sie bewirken auch Mitteilungen an andere Behörden (Bundeszentralregister, Verkehrszentralregister, Jugendämter usw.). Als Kostenbeamte sind sie mit der Bewertung und Berechnung der Gerichtskosten der einzelnen Verfahren beschäftigt und fertigen unter anderem Kostenrechnungen.
