Handelslehrer/in (Wirtschaftspädagoge/-gogin)
[Als Favoriten markieren]Handelslehrer und -lehrerinnen sind für alle kaufmännischen und wirtschaftlichen Fächer zuständig. Sie erteilen nicht nur den berufspraktischen Unterricht, sondern auch den theoretischen wie den allgemein bildenden Unterricht - also: Maschineschreiben, Korrespondenz, Buchhaltung, Wirtschaftsgeografie, Betriebswirtschaftslehre, Werbung und Marketing, Recht und Statistik. Ihr Ziel ist es, dass die Schüler in ihrem späteren Beruf sachverständig und durchdacht handeln können. Dazu vermitteln sie ihnen alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten.
