Luftfahrzeugführer/in bei den Polizeien der Länder

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Berufsbild Luftfahrzeugführer bei den Polizeien der Länder / Luftfahrzeugführerin bei den Polizeien der Länder Berufsbeschreibung
Luftfahrzeugführer und -führerinnen unternehmen Flüge zu den verschiedensten Zwecken: zum Schutze der Umwelt (Gewässer, Festland), für Fahndungen, Gefangenentransporte, für Observationen (Beobachtungen) und Suchaufträge. Bei Großveranstaltungen fliegen sie für spezielle Aufklärungen oder Bildübertragungen. Routinemäßig unternehmen sie Streifenflüge als Vorbeugungsmaßnahme oder auch als Druckmittel.

Luftfahrzeugführer und -führerinnen sind voll verantwortlich, ob als Einsatzpiloten oder Fluglehrerinnen; sie bereiten die Flüge selbständig vor und führen sie selbständig durch, unter Beachtung der Sicht- und Instrumentenflugregeln. Sie erfahren in allem volle Unterstützung vom Flugtechniker, im Funksprechen, in der terrestrischen (von der Erde her) und in der Flugnavigation. Außerdem bedienen sie die Bordanlagen und pflegen und warten die Maschinen ständig.

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