Taxifahrer/in
[Als Favoriten markieren]Vollendung des 21. Lebensjahres, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und bestandene Ortskenntnisprüfung, Nachweis über körperliche und geistige Eignung, aktuelles polizeiliches Führungszeugnis sowie ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg.
Freude am Autofahren, ausdauernde Konzentrationsfähigkeit, Umsicht und Überblick, gute Kontaktfähigkeit und Umgangsformen, gutes Sehvermögen (auch korrigiert) und volles Gesichtsfeld, verantwortungsbewusste Reaktionsschnelligkeit, Orientierungssinn, Fremdsprachen.
