Gefängnisaufseher/in
Gefängnisaufseherin
und der Gefängnisaufseher leben zum Teil ebenso hinter Gittern wie ihre Schutzbefohlenen. Allerdings können sie abends wieder nach Hause gehen …Es ist ihre Pflicht, die Insassen hinter verschlossenen Türen zu halten, resp. nur zu bestimmten Zeiten herauszulassen. Sie sind verpflichtet, Mobbing gegen Einzelne zu verhindern und seltsame Vorkommnisse (Schlägereien, Verwundungen usw.) aufzuklären.
Regelmäßig kontrollieren die Gefängnisaufseher und -aufseherinnen die Zellen der Insassen auf Ordnung, Sauberkeit, verbotene Substanzen und mögliche Waffen. Im Umgang mit den Gefangenen müssen sie konsequent sein – sonst sind sie verloren! Sie dürfen keine Schwächen zeigen, weder herablassend noch kollegial sprechen.

