Jurist/in
Juristinnen
sind verpflichtet, Bürger und Bürgerinnen über Rechtsvorschriften zu beraten, dabei den Rechtsstaat zu gewährleisten und immer auch Beweise zu sichern. Die Rechtsberatung der Bürger ist seit 1. Juli 2008 eingeschränkt und dem europäischen Niveau angepasst worden.Juristen und
Juristinnen
kennen Rechtsparagraphen und -bestimmungen und sind vertraut mit ihrem Inhalt und ihrer Anwendung. Das Studium gilt als breit gefächerteGrundausbildung
, die später ganz verschiedeneberufliche
Tätigkeiten ermöglicht. Juristen spezialisieren sich erst relativ spät, im Laufe ihrer praktischen Arbeit auf einen bestimmten Fachbereich, so etwa auf Richteramt oder Staatsanwaltschaft, Notariat oder Verwaltung, Wirtschaft oder eine eigene Rechtskanzlei.Wirtschaftsjuristinnen arbeiten in der Industrie, im Handel, bei Banken oder Versicherungen. Sei sind beispielsweise zuständig für die Klärung der rechtlichen Grundlagen, wenn ein Unternehmen mit einem ausländischen Geschäft eine partnerschaftliche Zusammenarbeit eingehen will. Sie sind dabei an den Verhandlungen beteiligt und formulieren den Vertrag.
Juristenberufe sind anspruchsvoll. Zu den Standard-Anforderungen gehören analytische und konzeptionelle Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement, unternehmerisches Denken und souveränes Auftreten.

