Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Rechtsanwalt
bzw. dieRechtsanwältin
. Alles, was zwischen Mandanten und Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwältinnen besprochen wird, unterliegt der Schweigepflicht, d.h. es darf keinem Dritten Auskunft über das Besprochene gegeben werden. Verschwiegenheit ist eine wesentliche Eigenschaft von Rechtsanwälten.Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vertreten also einen Mandanten vor Gericht, d.h. sie nehmen seine Interessen vor Gericht wahr. Dazu müssen sie sich vorher genau mit ihrem Mandanten beraten. Sie müssen gut zuhören können und nicht nur die Töne, sondern auch die Zwischentöne und – das Nicht-Gesagte erfassen. Sie analysieren die Wünsche ihrer Mandanten sowie die vorliegende Sachverhalte und weisen ihre Mandanten auf mögliche Probleme hin.
Ob die Verteidigung eines Rechtsanwalts vor Gericht Erfolg hat und den Staatsanwalt und den Richter beeindruckt, hängt nicht nur von der sorgfältigen juristischen Analyse und der sprachlichen Aufbereitung der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts ab, sondern auch von ihrer überzeugenden Präsentation, von ihrem sicheren, gewandten Auftreten. Dieses Verhandlungsgeschick bei Gerichtsverhandlungen wie auch im Umgang mit Behörden ist eine wesentliche Qualifikation für Rechtsanwälte. Dasselbe gilt natürlich für die Motivation, die Richter – oder einen andere Gegenpartei – mit allen Mitteln von der Sache seines Mandanten zu überzeugen.
Je nach Fall müssen sich Rechtsanwältinnen mit dem Strafrecht, dem Zivilrecht oder dem Verwaltungsrecht befassen. Das sind völlig unterschiedliche Rechtsgrundlagen für ganz verschiedene Rechtssituationen. Viele Rechtsanwälte spezialisieren sich deshalb, z.B. auf eine der drei genannten Rechtsarten.
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen planen und organisieren ihre Arbeitswelt genauestens; sie bereiten ihre Besprechungen oder Gerichtsverhandlungen sorgfältig, zuverlässig und termintreu vor. Ihre juristischen Schriftstücke beruhen auf klarer Analyse und sind präzis und fehlerfrei formuliert.

