Fahrlehrer/in
[Als Favoriten markieren]1. mindestens 22 Jahre,
2. geistig, körperlich und fachlich geeignet,
3. mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung,
4. die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE und, sofern die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse DE erteilt werden soll, die Fahrerlaubnis der Klasse DE besitzt; eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus,
5. über eine ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse verfügt, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
6. innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
7. die fachliche Eignung in einer Prüfung nachgewiesen hat und
8. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Geduld, pädagogisches Geschick, Verantwortungsbewusstsein, ausgezeichnete Fahrkenntnisse, Interesse am Menschen, schnelles Reaktionsvermögen, Zuversicht, positive Grundeinstellung.
