Fitnessfachwirt/in
[Als Favoriten markieren]Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine kaufmännische Ausbildung und bis zum Zeitpunkt der Prüfung zwei Jahre einschlägige Berufspraxis im Fitnessbereich oder einen Hochschulabschluss im Sportbereich und zwei Jahre einschlägige Berufspraxis im Fitnessstudio oder eine Ausbildung in einem verwaltenden Ausbildungsberuf und drei Jahre Berufspraxis oder eine Ausbildung als Physiotherapeut/in, Masseur/in oder staatlich geprüfte/r Gymnastiklehrer/in und drei Jahre Berufspraxis im Fitnessstudio oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis im Fitnessstudio nachweisen kann.
Gutes Körperbewusstsein, Wissen über Anatomie und Physiologie des Körpers, Freude am Kundenkontakt, Geschick, Wissen zu vermitteln, kaufmännisches Wissen, Führungsqualitäten, Verständnis für Biomechanik und Trainingsgeräte.
