Ab 18 Jahren, mittlerer Bildungsabschluss, aber auch Hauptschulabschluss oder eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung sowie 1 bis 2 Jahre Berufspraxis als gängige Voraussetzung. Attest, gegebenenfalls polizeiliches Führungszeugnis. Nachweis einer Konfessionszugehörigkeit je nach möglicher Konfession der Ausbildungsstätte könnte auch gefordert werden.
Freude an Hauswirtschaft, praktisches Geschick, gute Kontaktfähigkeit, Ausgeglichenheit, Belastbarkeit, Anpassungsvermögen, Interesse an medizinischen Fragen, Organisationsvermögen, pädagogisches Geschick, Teamfähigkeit.