Jugend- und Heimerzieher/in
[Als Favoriten markieren]Für die Weiterbildung: a) abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder b) eine einschlägige praktische Tätigkeit in Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens von mindestens einem Jahr Dauer oder c) eine über mindestens vier Jahren ausgeübte fachschulbezogene hauptberufliche Tätigkeit. Ärztliches Attest, eventuell polizeiliches Führungszeugnis.
Interesse an Erziehung, Verantwortungsbewusstsein, Zuversicht, Geduld, Verständnis, Einfühlungsvermögen, Organisationsgeschick, Kreativität, Interesse an sozialen Fragen, Konsequenz, Belastbarkeit, Autorität.
