Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker nehmen durch Musik am Verkündigungsauftrag der Kirche teil und bringen die Musik in den Gottesdienst ein. Sie sind als Organist, Chorleiter oder Kantor tätig. Das kann hauptamtlich, nebenamtlich oder auch ehrenamtlich geschehen. Für die musikalische Gestaltung der Gottesdienste wählen sie die geeigneten Lieder und Musikstücke aus, die sie mit der Orgel begleiten. Als Vorsänger oder Vorsängerin erfüllen sie zudem eine besondere Aufgabe in der Liturgie des Gottesdienstes. Je nach Gelegenheit übernehmen sie das Einüben mit dem Kirchenchor sowie die Organisation und die Durchführung von Kirchenkonzerten.
Sie leiten und betreuen auch Instrumentalgruppen, die besondere kirchliche Anlässe musikalisch untermalen, sei dies für eine Hochzeit, Taufe oder an besonderen Feiertagen. Zu den Vorbereitungen gehören auch organisatorische Aufgaben, wie Noten beschaffen, Probenpläne erstellen oder die kircheneigenen Musikinstrumente verwalten.