a) Erstberuf Kraftfahrzeugmechatroniker oder b) ein anderer fahrzeugtechnischer Beruf mit 1 Jahr Berufserfahrung oder c) irgend ein Metall- oder Elektroberuf mit 3 Jahren Berufserfahrung oder d) jeder, der glaubhaft machen kann, dass seine Zulassung zur Prüfung gut begründet sei; oder e) Maschinenbauer (via Studium oder Betriebsausbildung).
Hohe Konzentrationsfähigkeit, Freude an Autos, Freude, Geduld und Ausdauer am Aufspüren und Beheben von Systemfehlern und Fehlfunktionen, gewinnendes Auftreten, Flexibilität,Teamfähigkeit.