Luftfahrzeugführer/in bei der Bundespolizei

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Anforderung Luftfahrzeugführer bei der Bundespolizei / Luftfahrzeugführerin bei der Bundespolizei Anforderung
Für Polizeivollzugsbeamte des mittleren Dienstes gilt: Laufbahnprüfung für den mPVD mit mindestens befriedigender Leistung (entfällt bei allgemeiner Hochschulreife), mindestens sechs Punkte in einer der letzten beiden Beurteilungen/Leistungsnachweise.
Für Beamte des gehobenen Dienstes gilt: Uneingeschränkte Laufbahnbefähigung für den gPVD, letzte Beurteilungsnote mindestens 5 Punkte.
Für alle Bewerber gilt: Höchstalter zu Beginn der Ausbildung 33 Jahre (Ausnahmeregelung: 35 Jahre mit mind. einer Hubschrauber Privatpiloten-Lizenz), angemessene Englischkenntnisse, Nachweis über die erbrachten Leistungen zum Erwerb des DSA und DRSA Bronze, keine einschränkenden Eintragungen im
Verkehrszentralregister und im polizeilichen Führungszeugnis, Bereitschaft zum uneingeschränkten Einsatz im Ausland.


Zuverlässigkeit, technisches Verständnis, absolutes Befolgen der Befehle (Befehlshierarchie), keine Höhenkrankheit, guter Orientierungssinn, gute Beobachtungsgabe, Englisch.

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