Patentanwaltsfachangestellte arbeiten für Patentanwälte. Diese kümmern sich um Urheberrechte, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, aber auch um den Markenschutz. Das heißt darum, dass jemand, der ein Patent anmelden möchte, nicht von schnellen, billigeren Nachahmern um die Früchte seiner oft langjährigen Arbeit gebracht wird. Sie sichern den Erfindern also die ihnen rechtlich zustehenden gewerblichen Schutzrechte zu. Das ist für die Lebendigkeit der nationalen Wirtschaft im internationalen Wettkampf überlebenswichtig! Alle deutschen Patentanwälte gehören der Patenanwaltskammer (PAK) an: eine Körperschaft Öffentlichen Rechtes.
Patentanwaltsfachangestellte arbeiten im Büro eines Patentanwalts und bereiten alles vor, was er zur Ausübung seiner Arbeit braucht: Anträge für Patent-, Warenzeichen- oder Gebrauchsmuster-Anmeldungen, Gebührenzusammenstellungen, Rechnungen, Zahlungen, Buchungen. Sie sind die wandelnden Mahner und Garanten dafür, dass keine Fristen versäumt werden!