Prüfer/in von Luftfahrtgeräten
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Einschlägiger Erstberuf wie Fluggerätemechaniker oder eine Technikerausbildung. Praktische Erfahrung und Schulung sind beim Luftfahrt-Bundesamt nachzuweisen.
Sorgfalt, Technikverständnis und -Know-how, Freude an Dokumentation.
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