1. Reitlehrer/in ist eine Ausbildung, die durch interne Vorschriften der Deutschen Reiterlichen Vereinigung geregelt ist. Für diese Ausbildung ist rechtlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die Zugangskriterien sind in der Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung geregelt. Die Zulassung zur Ausbildung erfordert neben der Mitgliedschaft in einem Reiterverein den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses und den Besitz des Reiterpasses und entsprechender Reitabzeichen. Je nach Ausbildungsniveau muss der Besuch eines Vorbereitungskurses bzw. die Zulassung als Trainer/in und eine Ausbildertätigkeit als Trainer nachgewiesen werden. Bewerber/innen sollten in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein. Meist ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Oder:
2. Erstberuf: Pferdepfleger/in (Schwerpunkt Reiten) und 3–5 Jahre Berufspraxis.
Liebe zum Pferd, Geduld, Verantwortungsbewusstsein, Freude am Unterrichten, positive Einstellung zum Menschen, sportliche Konstitution, Ausgeglichenheit, Interesse für Tiermedizin, Beobachtungsgabe, Wachsamkeit.