Bei Ausbildung über den Verband Deutscher Tennislehrer (VDT) Mitglied in diesem vor Beginn des ersten Lehrgangs zur Ausbildung. Ausreichende Deutschkenntnisse. Vollendung des 16. Lebensjahrs im ersten Jahr der Ausbildung. Erfolgreich bestandener Aufnahmetest. Ärztliches Attest über geeignete Gesundheit. Polizeiliches Führungszeugnis. Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs von 16 Stunden Dauer.
Körperliche Fitness, ausgezeichnetes Tennisspiel, pädagogisches Geschick, Freude am Umgang mit Menschen jeden Alters und am Unterrichten, Bestimmtheit und klare Ausdrucksweise, Geduld, Kenntnisse in Bereichen wie Sportpädagogik, Trainingslehre, Medizin, gern im Freien.