Beamter/-in Justizvollzugsdienst (mittlerer)
[Als Favoriten markieren]Es ist die Pflicht der Beamten des Justizvollzugsdienstes, die Insassen hinter verschlossenen Türen zu halten, respektive nur zu bestimmten Zeiten herauszulassen. Sie achten streng darauf, Mobbing oder zum Beispiel Schlägereien zu verhindern und gegebenenfalls aufzuklären.
Regelmäßig kontrollieren sie die Zellen der Insassen auf Ordnung, Sauberkeit, verbotene Substanzen und mögliche Waffen. Im Umgang mit den Gefangenen müssen sie konsequent sein. Sie dürfen keine Schwächen zeigen, weder herablassend noch kollegial sprechen.
Beamte des Vollzugsdienstes können im Werkdienst tätig sein und Insassen in einem Beruf ausbilden, in der Gefängnisverwaltung oder im Sanitätsdienst angestellt sein.
